Terminvereinbarung

Für die Anmeldung benötigen wir folgende Formulare:
Anmeldebogen, Einverständniserklärung und Leitfaden.
Die Einverständniserklärung und der Leitfaden
müssen von beiden sorgeberechtigen Elternteilen bzw. Vormund unterschrieben sein.

Für alle anderen Anliegen sind unsere telefonischen Sprechzeiten:

Montag bis Freitag
von 08:00 bis 09:00 Uhr
und Montag bis Donnerstag
von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Tel.: 04203 700 29 29

Persönlich sind wir für Sie erreichbar:
Mo. - Fr. 8:00 - 11:45 Uhr
Mo. + Fr. 14:00 - 16:00 Uhr
Di. - Do. 14:00 - 17:00 Uhr


Das Abholen von Rezepten, die persönliche Abgabe von Unterlagen etc.
sind nur innerhalb dieser Öffnungszeiten möglich.

Unsere offenen Sprechstunden finden nach tel. Absprache Mittwochs und Donnerstags statt.

Sozialpsychiatrische Praxis

Wenn Sie uns die oben genannten Formulare zur Anmeldung übersandt haben, bemühen wir uns, allen Kindern und Jugendlichen und ihren Eltern baldmöglichst einen Termin für ein Erstgespräch anzubieten.

Je präziser im Anmeldebogen der Auslöser der Anmeldung, die Sorgen und Problem beschrieben werden, desto besser können wir die Dringlichkeit der Behandlung einschätzen. Trotzdem kann es manchmal, je nach Anmeldesituation, einige Wochen dauern, bis Sie vorstellig werden können.

Wenn wir einen Termin für ein Erstgespräch mit Ihnen verabredet haben, erhalten Sie eine Mail mit weiteren Informationen und welche Unterlagen wir noch benötigen.

Können wir nicht einen Termin für Erstvorstellung  oder Diagnostik am Nachmittag erhalten?

Am Nachmittag finden in der Praxis die Therapien statt, die über einen längeren Zeitraum für die Kinder und Jugendlichen einen festen Rahmen bieten. Würden wir am Nachmittag Kennenlerntermine vereinbaren, hätten wir weniger Therapieplätze zur Verfügung. Für die Diagnostik ist es wichtig, dass die Kinder und Jugendlichen aufmerksam und konzentriert sind. Die größte Leistungsfähigkeit besteht am Vormittag.

Was passiert wenn wir einen Termin nicht rechtzeitig absagen?

Termine, die nicht innerhalb von 48 Stunden im Voraus abgesagt werden, müssen wir Ihnen privat in Rechnung stellen, da diese nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Ausgenommen davon sind Terminausfälle aufgrund einer körperlichen Erkrankung, wobei Sie bitte ein ärztliches Attest vorlegen.