Die Sozialpsychiatrie - Vereinbarung ist eine besondere Maßnahme und dient der Verbesserung der psychiatrischen Versorgung der Kinder und Jugendlichen in Verbindung mit psychotherapeutischen und sozialtherapeutischen Behandlungen.

Die Vereinbarung wurde zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband (zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen) geschlossen und ist seit dem 1. Juli 2009 gültig.

In einer sozialpsychiatrischen Praxis arbeiten medizinische, psychologisch/psychotherapeutische, pädagogische und sozialpädagogische Fachkräfte eng zusammen, d.h. ein multiprofessionelles Team behandelt die Kinder und Jugendlichen und ihre Familien.

Dies gibt uns die Möglichkeit, den Menschen, die zu uns kommen, ein auf ihre Bedürfnisse abgestimmtes therapeutisches Angebot zu machen. Der therapeutische Ansatz ist ganzheitlich.

Die Vereinbarung gilt für PatientInnen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Sind Jugendliche bereits vor Eintritt des 19. Lebensjahres in sozialpsychiatrischer Behandlung, kann diese bis zum 21. Geburtstag weitergeführt werden.

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